Staatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaften leiten das Ermittlungsverfahren und Erheben die Anklage vor Gericht. Außerdem vollstrecken sie die Strafe im Erwachsenenstrafrecht. Sie hat dabei Befugnis von allen Behörden Informationen zu erlangen. Sie selbst darf ermitteln oder Behörden zur Ermittlung einsetzen (bspw. die Bullen). Staatsanwält*innen vertreten hierbei immer (wie der Name schon sagt) die Seite des Staates. So vertreten sie vor Gericht immer die Position der herrschenden Gesetze. Daraus ergibt sich, dass diese immer als Kläger*in auftreten. Sie klagen Menschen an, weil diese vermeintlich gegen die herrschende Ordnung und das „Gesetz“ verstoßen haben. Dabei haben sie eigentlich auch die Aufgabe, neben den belastenden Indizien und Beweisen, ebenso entlastende Beweise und Indizien zu sammeln. Die Regel zeigt jedoch, dass Staatsanwält*innen selten Interesse daran haben, entlastenden Beweisen und Indizien nachzugehen.

Staatsanwält*innen bestimmen ferner auch über die Art der Ermittlung und die damit verbundenen Maßnahmen. So braucht es einen (ermittlungs-)richterlichen Beschluss für bspw. eine Überwachung der Kommunikation oder Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten. Diese Beschlüsse erbittet die Staatsanwaltschaft bei einer*m zuständigen Richter*in.

Sind die Ermittlungen abgeschlossen reicht die Staatsanwaltschaft Anklage bei Gericht ein. Dort legt sie den Verhandlungsgegenstand in Form einer Anklageschrift fest.

Nach dem Prozess ist sie auch Vollstreckungsbehörde. Das bedeutet, sie überwacht die Durchführung der Strafen, sorgt bspw. dafür, dass Geldstrafen bezahlt werden oder Menschen ihre Haftstrafe antreten. Gegebenenfalls erlässt sie Haftbefehle und zwingt Menschen zum Haftantritt.

Es gibt innerhalb der hierarchisch organisierten Staatsanwaltschaften auch sogenannte „Schwerpunktstaatsanwaltschaften“. In Mecklenburg-Vorpommern sind das z.B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen, die Staatsanwaltschaft Schwerin und die Staatsanwaltschaft Rostock.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock hat die „Fach- und Dienstaufsicht“ über alle Staatsanwaltschaften in MV.

Verantwortlichkeiten der Staatsanwaltschaften im Allgemeinen:

  • Strafsachen vor allem in Berufungs- und Revisionsverfahren auf Entscheidungen der Amts- und Landgerichte
  • Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Falle von Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Belange der Strafrechtspflege im Land
  • vertreten das Land vor den Zivilgerichten
  • Kontakt zu den Generalstaatsanwaltschaften der anderen Bundesländer
  • internationale Rechtshilfe
  • Einfluss auf Gesetzgebungsvorhaben
  • Revisions-, Rechtsbeschwerde-, Beschwerde-, Haftprüfungs-, Auslieferungs- und sonstigen Verfahren
  • leitet in bestimmten Fällen (z.B. in Staatsschutzstrafsachen) selbst Ermittlungen
  • verantwortlich dafür, dass Strafen nicht nur verhängt sondern auch vollstreckt werden

1. Generalstaatsanwaltschaft
Patriotischer Weg 120 a
18057 Rostock

2. Staatsanwaltschaft Rostock
Doberaner Straße 116
18057 Rostock

3. Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

4. Staatsanwaltschaft Schwerin
Bleicherufer 15
19053 Schwerin

5. Staatsanwaltschaft Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund